Aufenthalt
Zur Finanzierung Ihres Aufenthaltes verfügen Sie über folgende Mittel:
- Einnahmen aus AHV und/oder IV
- Renten der Pensionskasse
- Eigenes Vermögen
- Krankenkassenbeiträge
- Anteil Pfegefinanzierung Staat
- Ergänzungsleistungen (wenn verfügt)
- Hilflosenentschädigung
Die Hilflosenentschädigung ist nicht von Einkommen und Vermögen, sondern einzig vom Grad der Hilflosigkeit abhängig und dient ausschliesslich zur Entlastung der Monatsrechnung. Zudem können zusätzlich Ergänzungsleistungen beantragt werden.
Für eine ausführliche und persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Ihren Anruf